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Verstöße gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Hier haben Sie die Möglichkeit eine Diskriminierung zu melden, die Sie durch Ihren Arbeitgeber, Kundenmitarbeitern oder Kollegen erfahren haben.  

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) gilt seit 2006. Das AGG dient der Umsetzung von vier europäischen Richtlinien im Bereich Antidiskriminierung. Das AGG schützt Menschen, die aus bestimmten Gründen eine Diskriminierung erfahren.

Für Diskriminierung gibt es verschiedene Gründe, zum Beispiel:

Ø  Äußere Merkmale, zum Beispiel das Aussehen eines Menschen
Ø  Herkunft
Ø  Religion
Ø  Krankheit oder Behinderung
Ø  Geschlecht
Ø  Sexuelle Orientierung
Ø  Alter

Das Gesetz verbietet jede Benachteiligung oder Belästigung. Alle genannten Diskriminierungsmerkmale sind gleich schutzwürdig, das heißt: Es ist nicht eines wichtiger als das andere.

Niemand darf wegen einem der genannten Gründe schlechter gestellt werden als andere in einer vergleichbaren Situation. 

Wie möchten Sie Ihren Hinweis abgeben?

Sie bekommen in jedem Fall nach Abgabe Ihres Hinweises automatisch generierte Zugangsdaten angezeigt, um auf eventuelle Rückfragen zu antworten und den Fortschritt der Bearbeitung einzusehen.

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    Ihr Hinweis wird an folgende Personen übermittelt

    SK
    Steffi Konrad
    Syndikusrechtsanwältin/Datenschutzbeauftragte
    AL
    Andreas Ludwig
    Rechtsanwalt und Compliance Beauftragter bei der Klüh Service Management GmbH

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